Slogan der Kanzlei RA Bundrück

SGB II

Kaum eine Änderung in der Gesetzgebung hat im letzten Jahrzehnt so viele Diskussionen und Gerichtsverfahren hervorgerufen, wie die Frage des ALG II – Hartz IV. Wer nicht betroffen ist, fragt oft, wieso denn wegen so geringer Streithöhen überhaupt Gerichte in Anspruch genommen werden. Die Antwort ist relativ einfach: die Leistungen sind so knapp bemessen, dass man auf jeden Cent angewiesen ist.

Wann greift der Rechtsanwalt ein? Die Faustregel sagt: Wenn ein Bescheid ergeht und die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird, dann sollte man den Rechtsanwalt einschalten. Der Hintergrund dafür ist relativ einfach: Ab dem Widerspruchsverfahren gibt es in der Regel ein Ersatzanspruch für die Kosten.

Klar: es gibt Eilverfahren, wenn schnell gehandelt werden muss, oder Feststellungsverfahren, wenn zum Beispiel zum Umzug aufgefordert wurde, aber das ist eher die Ausnahme.

Fehlerhafter Bescheid Sanktionen Eingliederungsvereinbarung Umzug