Slogan der Kanzlei RA Bundrück

Ich muss / will / soll umziehen – Ich bekomme nicht alle Mietkosten…

Eines der größten Problemfelder im SGB II sind die sog. „Kosten der Unterkunft“.

Es fängt bei den Heizkosten an, bei denen oft, insbesondere bei Gas-Etagen-Heizungen und Nachtspeicheröfen, nicht alle bezahlt werden.

Es geht dazu über, dass es zu Umzugsaufforderungen kommt, man aber nichts Günstigeres findet (da kann man auch schon gegen die Aufforderung klagen).

Es werden dann nicht mehr alle Mietkosten gezahlt und man kann allerdings wirklich nichts Günstigeres in der richtigen Größe finden (da hilft nur der Widerspruch).

Man zieht um, aber die Wohnung, in die man zieht, muss erst noch renoviert werden. Was gibt es für Renovierung und Umzug?

Man zieht erstmals in eine Wohnung und man benötigt eine Erstausstattung. Ist das wirklich genug?

Diese ganzen Fragestellungen sind dann auch noch von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt. Bei diesen Fragen gilt: rechtzeitig Anträge stellen und rechtzeitig sich beraten lassen.

Bitte beachten Sie: dies ist eine schematische, möglichst einfach dargestellte Information. Falls es in Ihrem Fall zu Abweichungen kommt, holen Sie bitte direkt persönlichen Rat ein. Entweder gibt es eine rechtliche Abweichung vor oder jemand fordert von Ihnen etwas, was das Recht nicht vorsieht…




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