Slogan der Kanzlei RA Bundrück

RECHTSANWALT STEFFEN BUNDRÜCK

Willkommen

auf der Homepage von Rechtsanwalt Steffen Bundrück in Bochum.

Als Rechtsanwalt habe ich mich seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 auf die Vertretung von Schuldnern spezialisiert. Als die Regelungen des SGB II / Hartz IV eingeführt wurden, war klar, dass die Problematiken einen großen Teil meiner Mandanten betreffen. Also habe ich dort einen weiteren Schwerpunkt gesetzt. Als Rechtsanwalt arbeite ich auch in weiteren Rechtsgebieten, werde aber mir immer vorbehalten, wenn festzustellen ist, dass die Frage Expertise benötigt, die spezialisierte Kollegen in einem erheblich größeren Maße haben, Sie dorthin zu verweisen.

Mein Ziel mit dieser Homepage ist, in meinen Schwerpunktgebieten zu zeigen, wie üblicherweise die Zusammenarbeit und die Arbeit aussieht. Es wird also kein wissenschaftliches Kompendium mit dem Anspruch auf Vollständigkeit sein, sondern soll zeigen, wie üblicherweise im Rahmen der Zusammenarbeit die Herangehensweise ist. Selbstverständlich stecken die größeren Probleme oft im Detail, aber ich werde Ihnen im Insolvenzrecht und im SGB II versuchen zu zeigen, wie die große Linie ist. Abweichungen und Fragen sind immer individuell zu klären.

If you’ve got the blues, we’ve got the answer –

Sicher ein hoher Anspruch Antworten auf Probleme zu finden. Ich sehe aber es als Ihr Berater nicht als meine Aufgabe an, noch mehr Fragen aufzuwerfen, sondern mit Ihnen Antworten zu finden und zu klären.