Slogan der Kanzlei RA Bundrück

Ich habe eine Sanktion – kann ich etwas tun?

Ein scharfes Schwert der JobCenter ist es, gegenüber Hilfeempfängern Sanktionen zu verhängen, weil man angeblich irgendwas nicht so gemacht hat, wie man es hätte tun sollen. Oft sind diese jedoch fehlerhaft, weil das Verhalten doch nicht so zu fordern war oder weil schlicht und einfach die formellen Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Quote, sich gegen diese Sanktionen zu wehren, ist nicht so schlecht als man sich darüber nicht zuerst informieren sollte. Wenn man 3 Monate 30 % weniger erhält als einem zusteht, dann ist da durchaus, da es in das absolute Existenzminimum geht, eine Überprüfung immer sinnvoll. Manchmal sind auch einfach die Anforderungen des JobCenters zu hoch oder auch überprüfbar, zum Beispiel, wenn bei einem Termin, der aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen wurde, tatsächlich eine Krankschreibung, wie sie vorliegt, zu einer Sanktionierung ausreicht, oder ob auch im Gericht nachträglich der Arzt befragt wird. Ab und an kann man vermuten, dass der Grund für Sanktionen auch nur die atmosphärischen Störungen zwischen einem Mitarbeiter des JobCenters und dem Hilfeempfänger sind. Vielleicht werden nach dem Einschalten eines Rechtsanwaltes da auch einige Wogen geglättet, insbesondere nicht mehr vorschnell sanktioniert.

Bitte beachten Sie: dies ist eine schematische, möglichst einfach dargestellte Information. Falls es in Ihrem Fall zu Abweichungen kommt, holen Sie bitte direkt persönlichen Rat ein. Entweder gibt es eine rechtliche Abweichung vor oder jemand fordert von Ihnen etwas, was das Recht nicht vorsieht…




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