Slogan der Kanzlei RA Bundrück

Der neue Bescheid ist fehlerhaft.

Sie haben einen neuen Bescheid und stellen fest: es ist weniger als zuvor.

Oft kann dies einfache Gründe haben, wenn zum Beispiel das Kindergeld erhöht wurde: dann kann man daran nichts machen. Wenn allerdings plötzlich weniger Miete bezahlt wird oder Gelder angerechnet werden, wie zum Beispiel Einkommen, das tatsächlich nicht vorliegt, dann sollten Sie innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, einen Termin vereinbaren. Bringen Sie bitte beide Bescheide, den alten und den neuen Bescheid, mit. Dann kann man relativ einfach vergleichen. Klar, die Widerspruchsfrist beträgt immer 1 Monat. Aber ob es sinnvoll ist, diese auszureizen, dass muss man sich doch überlegen. Einen gewissen Vorlauf, einen Termin zu finden, gibt es auch immer wieder.

Bitte beachten Sie: dies ist eine schematische, möglichst einfach dargestellte Information. Falls es in Ihrem Fall zu Abweichungen kommt, holen Sie bitte direkt persönlichen Rat ein. Entweder gibt es eine rechtliche Abweichung vor oder jemand fordert von Ihnen etwas, was das Recht nicht vorsieht…




zurück